Du möchtest jemandem eine Freude machen, hast aber noch keine konkrete Idee?
Oder du hast eine, bist aber nicht sicher, welches der vielen vorstellbaren Motive das richtige wäre?
Kein Problem!
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Für Gutscheine gilt die allgemeine Verjährungsfrist.
Das heißt: Sie verfallen drei Jahre nach Ausstellung!
Eine Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.